IAS 19 76

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne

Ansatz und Bewertung: Barwert leistungsorientierter Verpflichtungen und laufender Dienstzeitaufwand

Versicherungsmathematische Annahmen

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Versicherungsmathematische Annahmen sind die bestmögliche Einschätzung eines Unternehmens zu Variablen, die die tatsächlichen Kosten für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmen. Die versicherungsmathematischen Annahmen umfassen

(a)

demografische Annahmen über die künftige Zusammensetzung der aktiven und ausgeschiedenen Arbeitnehmer (und deren Angehörigen), die für Leistungen infrage kommen. Derartige demografische Annahmen beziehen sich auf

(i)

die Sterbewahrscheinlichkeit (siehe Paragraphen 81 und 82),

(ii)

Fluktuations-, Invalidisierungs- und Frühverrentungsraten der Mitarbeiter,

(iii)

den Anteil der begünstigten Arbeitnehmer mit Angehörigen, die für Leistungen infrage kommen,

(iv)

den Anteil der begünstigten Arbeitnehmer, die jeweils eine bestimmte, nach den Regelungen des Plans verfügbare Auszahlungsform wählen, und

(v)

die Raten der Inanspruchnahme von Leistungen aus Plänen zur medizinischen Versorgung.

(b)

finanzielle Annahmen, zum Beispiel in Bezug auf

(i)

den Abzinsungssatz (siehe Paragraphen 83–86),

(ii)

das Leistungsniveau, unter Ausschluss etwaiger von den Arbeitnehmern zu tragenden Kosten für Leistungen, sowie das künftige Gehalt (siehe Paragraphen 87–95),

(iii)

im Falle von Leistungen im Rahmen der medizinischen Versorgung, die künftigen Kosten im Bereich der medizinischen Versorgung, einschließlich der Kosten für die Behandlung von Ansprüchen (d. h. bei der Bearbeitung und Klärung von Ansprüchen entstehende Kosten einschließlich der Honorare für Rechtsberatung und Sachverständige (siehe Paragraphen 96–98), und

(iv)

vom Plan zu tragende Steuern auf Beiträge für Dienstzeiten vor dem Abschlussstichtag oder auf Leistungen, die auf diese Dienstzeiten zurückgehen.

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FAAAJ-50003