IAS 19 14

Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

Ansatz und Bewertung

Kurzfristig fällige Abwesenheitsvergütungen

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Ein Unternehmen kann aus verschiedenen Gründen Vergütungen bei Abwesenheit von Arbeitnehmern zahlen, z. B. bei Urlaub, Krankheit, vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Erziehungsurlaub, Schöffentätigkeit oder bei Ableistung von Militärdienst. Ansprüche auf vergütete Abwesenheiten werden unterteilt in

(a)

ansammelbare Ansprüche und

(b)

nicht ansammelbare Ansprüche.

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FAAAJ-50003