IAS 19 142

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne

Angaben

Erläuterung der Beträge im Abschluss

142

Ein Unternehmen hat den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens in Gruppen aufzugliedern, bei denen nach der Art und den Risiken der betreffenden Vermögenswerte unterschieden wird; dabei erfolgt in jeder Planvermögensgruppe eine weitere Unterteilung in Vermögenswerte, für die eine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt besteht (gemäß Definition in IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert) und Vermögenswerte, bei denen dies nicht der Fall ist. Ein Unternehmen könnte unter Berücksichtigung des in Paragraph 136 angegebenen Umfangs der Angabepflichten beispielsweise folgende Posten unterscheiden:

(a)

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente,

(b)

Eigenkapitalinstrumente (getrennt nach Art der Branche, Unternehmensgröße, geografischem Gebiet etc.)

(c)

Schuldinstrumente (getrennt nach Art des Emittenten, Bonität, geografischem Gebiet etc.),

(d)

Immobilien (getrennt nach geografischem Gebiet etc.),

(e)

Derivate (getrennt nach Art des dem Kontrakt zugrunde liegenden Risikos, z. B. Zinskontrakte, Devisenkontrakte, Eigenkapitalkontrakte, Kreditkontrakte, Langlebigkeits-Swaps etc.),

(f)

Investmentfonds (getrennt nach Art des Fonds),

(g)

forderungsbesicherte Wertpapiere und

(h)

strukturierte Schuldtitel.

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FAAAJ-50003