IAS 19 114

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne

Ansatz und Bewertung: Planvermögen

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

114

Nicht zum Planvermögen zählen fällige, aber noch nicht an den Fonds entrichtete Beiträge des berichtenden Unternehmens sowie nicht übertragbare Finanzinstrumente, die vom Unternehmen emittiert und vom Fonds gehalten werden. Das Planvermögen wird gemindert um jegliche Schulden des Fonds, die nicht im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer stehen, zum Beispiel Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder andere Verbindlichkeiten und Schulden, die aus derivativen Finanzinstrumenten resultieren.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAJ-50003