IAS 19 64

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne

Bilanz

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Erzielt ein Unternehmen bei einem leistungsorientierten Plan eine Überdeckung, hat es den Nettovermögenswert aus dem leistungsorientierten Plan zum niedrigeren der folgenden Beträge zu bewerten:

(a)

der Überdeckung des leistungsorientierten Plans und

(b)

der Obergrenze für den Vermögenswert, die anhand des in Paragraph 83 aufgeführten Abzinsungssatzes bestimmt wird.

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FAAAJ-50003