IAS 19 174

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

174

Durch IFRS 13, veröffentlicht im Mai 2011, wurden die Definition des beizulegenden Zeitwerts in Paragraph 8 sowie Paragraph 113 geändert. Wendet ein Unternehmen IFRS 13 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.

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FAAAJ-50003