IAS 19 34

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Unterscheidung zwischen beitragsorientierten und leistungsorientierten Plänen

Gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber

34

Falls keine ausreichenden Informationen zur Verfügung stehen, um einen leistungsorientierten gemeinschaftlichen Plan mehrerer Arbeitgeber wie einen leistungsorientierten Plan zu bilanzieren, hat das Unternehmen

(a)

den Plan wie einen beitragsorientierten Plan zu bilanzieren, d. h. gemäß den Paragraphen 51 und 52, und

(b)

die in Paragraph 148 vorgeschriebenen Angaben zu machen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAJ-50003