IAS 19 103

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verlust aus der Abgeltung

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

103

Ein Unternehmen hat nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand zum früheren der folgenden Zeitpunkte als Aufwand zu erfassen:

(a)

dem Zeitpunkt, an dem die Änderung oder Kürzung des Plans eintritt, und

(b)

dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen verbundene Restrukturierungskosten (siehe IAS 37) oder Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (siehe Paragraph 165) erfasst.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAJ-50003