IAS 19 24

Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

Ansatz und Bewertung

Gewinn- und Erfolgsbeteiligungspläne

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Werden Zahlungen aus Gewinn- und Erfolgsbeteiligungsplänen nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs, in dem die Arbeitnehmer die entsprechende Arbeitsleistung erbringen, vollständig beglichen, so fallen sie unter andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer (siehe die Paragraphen 153–158).

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FAAAJ-50003