VAG § 99

Teil 2: Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung

Kapitel 2: Finanzielle Ausstattung

Abschnitt 2: Solvabilitätsanforderungen

Unterabschnitt 2: Solvabilitätskapitalanforderung

§ 99 Struktur der Standardformel

Wird die Solvabilitätskapitalanforderung mit der Standardformel berechnet, so setzt sie sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  1. der Basissolvabilitätskapitalanforderung gemäß den §§ 100 bis 106,

  2. der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gemäß § 107 und

  3. der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern gemäß § 108.

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TAAAE-98066