VAG § 183

Teil 2: Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung

Kapitel 4: Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

§ 183 Bekanntmachungen

(1) Die Satzung hat zu bestimmen, wie die Vereinsbekanntmachungen erlassen werden.

(2) Vereinsbekanntmachungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

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TAAAE-98066