VAG § 278

Teil 5: Gruppen

Kapitel 2: Finanzlage

Abschnitt 3: Geschäftsorganisation, Berichtspflichten

§ 278 Gruppenstruktur

Versicherungsunternehmen, Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften veröffentlichen jährlich die rechtliche Struktur und die Governance- und Organisationsstruktur auf Gruppenebene einschließlich einer Beschreibung der zu der Gruppe gehörenden Tochtergesellschaften, wichtigen verbundenen Unternehmen und bedeutenden Zweigniederlassungen.

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TAAAE-98066