ESRS 1 QC 17.

Anlage B: Qualitative Merkmale von Informationen

Verständlichkeit

QC 17.

Damit nachhaltigkeitsbezogene Angaben prägnant sind, müssen a) zu allgemeine, möglicherweise vorformulierte Informationen vermieden werden, die sich nicht speziell auf das Unternehmen beziehen; b) unnötige doppelte Informationen vermieden werden, einschließlich Informationen, die auch in den Abschlüssen enthalten sind; c) klare Formulierungen und gut strukturierte Sätze und Absätze verwendet werden. Prägnante Angaben enthalten ausschließlich wesentliche Informationen. Bei der Bereitstellung von ergänzenden Informationen gemäß Absatz 114 ist darauf zu achten, dass wesentliche Informationen nicht verschleiert werden.

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SAAAJ-58279