ESRS 1 39.

3. Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen

3.3 Doppelte Wesentlichkeit

39.

Bei der Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen in der Wertschöpfungskette des Unternehmens zur Bestimmung ihrer Wesentlichkeit konzentriert sich das Unternehmen auf Bereiche, in denen Auswirkungen, Risiken und Chancen aufgrund der Art der jeweiligen Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen, geografischen Verhältnisse oder anderer Faktoren als wahrscheinlich angesehen werden.

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SAAAJ-58279