ESRS 1 111.

8. Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung

8.1 Allgemeine Anforderungen an die Darstellung

111.

Bei der Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen ist Folgendes zu beachten:

  1. Informationen, die aufgrund von Angabepflichten des ESRS erforderlich sind, und andere im Lagebericht enthaltene Informationen müssen unterschieden werden können und

  2. die Struktur muss den Zugang zu der Nachhaltigkeitserklärung sowie deren Verständlichkeit sowohl in menschen- als auch in maschinenlesbarer Form erleichtern.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279