ESRS 1 19.

2. Qualitative Merkmale von Informationen

19.

Bei der Erstellung seiner Nachhaltigkeitserklärung hat das Unternehmen Folgendes anzuwenden:

  1. die grundlegenden qualitativen Merkmale von Informationen, d. h. Relevanz und wahrheitsgetreue Darstellung, und

  2. die sich verbessernden qualitativen Merkmale von Informationen, d. h. Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit und Verständlichkeit.

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SAAAJ-58279