ESRS 1 AR 15.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Doppelte Wesentlichkeit

Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit

AR 15.

Sobald das Unternehmen seine Risiken und Chancen ermittelt hat, bestimmt es, welche dieser Risiken und Chancen für die Berichterstattung wesentlich sind. Dabei stützt es sich auf eine Kombination aus i) der Eintrittswahrscheinlichkeit und ii) dem potenziellen Ausmaß der finanziellen Auswirkungen, die anhand geeigneter Schwellenwerte ermittelt werden. In diesem Schritt berücksichtigt es den Beitrag dieser Risiken und Chancen zu kurz-, mittel und langfristigen finanziellen Auswirkungen auf der Grundlage von

  1. Szenarien/Prognosen mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und

  2. erwarteten finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, die sich entweder aus Situationen ergeben, die unter dem Schwellenwert „eher wahrscheinlich als nicht wahrscheinlich” liegen, oder aus Vermögenswerten/Verbindlichkeiten, die nicht, oder noch nicht, in den Abschlüssen enthalten sind. Dies umfasst:

    1. mögliche Situationen, die sich nach Eintritt künftiger Ereignisse auf das Cashflow-Potenzial auswirken können,

    2. Kapital, das aus Sicht der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung nicht als Vermögenswert erfasst ist, jedoch einen erheblichen Einfluss auf die finanzielle Leistungsfähigkeit hat, z. B. natürliches, intellektuelles (organisatorisches), Human-, Sozial- und Beziehungskapital, und

    3. mögliche zukünftige Ereignisse, die sich auf die Entwicklung dieses Kapitals auswirken können.

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SAAAJ-58279