ESRS 1

Anlage D: Aufbau der ESRS-Nachhaltigkeitserklärung

Diese Anlage ist fester Bestandteil des ESRS 1 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards im Hinblick auf die Berichterstattung in vier Teilen gemäß Absatz 115.


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Teil des Lageberichts
ESRS-Kodifizierung
Titel
1.
Allgemeine Informationen
Allgemeine Angaben, einschließlich der Informationen, die im Rahmen der Anwendungsanforderungen für die in Anlage C des ESRS 2 aufgeführten themenbezogenen ESRS bereitgestellt werden.
2.
Umweltinformationen
Entfällt
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
 
 
Klimawandel
 
 
Umweltverschmutzung
 
 
Wasser- und Meeresressourcen
 
 
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
 
 
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
3.
Sozialinformationen
Arbeitskräfte des Unternehmens
 
 
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
 
 
Betroffene Gemeinschaften
 
 
Verbraucher und Endnutzer
4.
Governance-Informationen
Unternehmensführung

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279