ESRS 1
Anlage D: Aufbau der ESRS-Nachhaltigkeitserklärung
Diese Anlage ist fester Bestandteil des ESRS 1 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards im Hinblick auf die Berichterstattung in vier Teilen gemäß Absatz 115.
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Teil des Lageberichts | ESRS-Kodifizierung | Titel | |
1. | Allgemeine Informationen |
Allgemeine Angaben, einschließlich der Informationen, die
im Rahmen der Anwendungsanforderungen für die in Anlage C des ESRS 2
aufgeführten themenbezogenen ESRS bereitgestellt werden. | |
2. | Umweltinformationen |
Entfällt | Angaben
nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
|
Klimawandel | |||
Umweltverschmutzung | |||
Wasser-
und Meeresressourcen | |||
Biologische Vielfalt und Ökosysteme | |||
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | |||
3. | Sozialinformationen |
Arbeitskräfte des Unternehmens | |
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |||
Betroffene Gemeinschaften | |||
Verbraucher und Endnutzer | |||
4. | Governance-Informationen |
Unternehmensführung |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279