ESRS 1

Europäischer Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) 1: Allgemeine Anforderungen (ESRS 1)

v. 31.7.2023 (ABl EU Nr. L, 2023/2772, 22.12.2023, ber. ABl EU Nr. L, 2024/90241, 19.4.2024, ber. ABl EU Nr. L, 2024/90457, 9.8.2024)

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN

INHALTSVERZEICHNIS


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Ziel
1.
ESRS-Kategorien, Berichterstattungsbereiche und Formulierungsgrundsätze
 
1.1
ESRS-Kategorien
 
1.2
Berichterstattungsbereiche und Mindestinhalt der Angaben in Bezug auf Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen
 
1.3
Formulierungsgrundsätze
2.
Qualitative Merkmale von Informationen
3.
Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen
 
3.1
Interessenträger und ihre Bedeutung für die Wesentlichkeitsanalyse
 
3.2
Wesentliche Aspekte und Wesentlichkeit von Informationen
 
3.3
Doppelte Wesentlichkeit
 
3.4
Wesentlichkeit der Auswirkungen
 
3.5
Finanzielle Wesentlichkeit
 
3.6
Wesentliche Auswirkungen oder Risiken, die sich aus Maßnahmen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten ergeben
 
3.7
Grad der Aufschlüsselung
4.
Sorgfaltspflicht
5.
Wertschöpfungskette
 
5.1
Berichtendes Unternehmen und Wertschöpfungskette
 
5.2
Schätzung anhand von Sektordurchschnitten und Näherungswerten
6.
Zeithorizonte
 
6.1
Berichtszeitraum
 
6.2
Verbindung von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
 
6.3
Berichterstattung über die Fortschritte im Vergleich zum Basisjahr
 
6.4
Definition von „kurz-, mittel- und langfristig“ für die Zwecke der Berichterstattung
7.
Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
 
7.1
Darstellung von Vergleichsinformationen
 
7.2
Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
 
7.3
Aktualisierung der Angaben über Ereignisse nach Ende des Berichtszeitraums
 
7.4
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
 
7.5
Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen
 
7.6
Konsolidierte Berichterstattung und Befreiung von Tochterunternehmen
 
7.7
Klassifizierte und vertrauliche Informationen und Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Innovationen
 
7.8
Berichterstattung über Chancen
8.
Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung
 
8.1
Allgemeine Anforderungen an die Darstellung
 
8.2
Inhalt und Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung
9.
Verknüpfungen mit anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung und damit verbundenen Informationen
 
9.1
Aufnahme von Informationen mittels Verweis
 
9.2
Verbundene Informationen und Verknüpfung mit dem Abschluss
10.
Übergangsbestimmungen
 
10.1
Übergangsbestimmung in Bezug auf unternehmensspezifische Angaben
 
10.2
Übergangsbestimmung in Bezug auf Kapitel 5 „Wertschöpfungskette“
 
10.3
Übergangsbestimmung in Bezug auf Abschnitt 7.1 „Darstellung von Vergleichsinformationen“
 
10.4
Übergangsbestimmung: Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden
Anlage A:
Anwendungsanforderungen
 
– Unternehmensspezifische Angaben
 
– Doppelte Wesentlichkeit
 
– Schätzung anhand von Sektordurchschnitten und Näherungswerten
 
– Inhalt und Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung
Anlage B:
Qualitative Merkmale von Informationen
Anlage C:
Liste der schrittweise eingeführten Angabepflichten
Anlage D:
Aufbau der ESRS-Nachhaltigkeitserklärung
Anlage E:
Ablaufdiagramm zur Bestimmung der aufzunehmenden Angaben
Anlage F:
Beispiel für den Aufbau der ESRS-Nachhaltigkeitserklärung
Anlage G:
Beispiel für die Aufnahme von Informationen mittels Verweis

Fundstelle(n):
SAAAJ-58279