Sven Fuhrmann, Matthias Geurts, Axel Nientimp, Jobst Wilmanns

Außensteuergesetz Kommentar

4. Aufl. 2023

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61244-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-62584-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sven Fuhrmann, Dr. Matthias Geurts, Prof. Dr. Axel Nientimp, u.a. - Außensteuergesetz Kommentar Online

§ 13 Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften

Dr. Matthias Geurts (Januar 2023)

A. Übersicht

1§ 13 AStG regelt die Besonderheiten der Hinzurechnungsbesteuerung, die für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter gelten. Dies ist insbesondere vor dem europarechtlichen Hintergrund zu verstehen, dass anders als bei der allgemeinen Hinzurechnung nicht die Niederlassungsfreiheit, sondern die Kapitalverkehrsfreiheit eingreift und deshalb auch Drittstatten in den Schutzbereich einbezogen sind. Dies spiegelt sich in der Ausgestaltung des Motivtests in § 13 Abs. 4 AStG nieder, der keine Einschränkung auf die Mitgliedstaaten der EU und des EWR enthält, wie es für die allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung gilt.

2Die spezielle Regelung der Hinzurechnung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter gliedert sich in die Voraussetzungen der Anwendbarkeit in Abs. 1, die Definition der Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter in Abs. 2 und deren Erweiterung auf die REIT-Gesellschaften durch Abs. 3, die Anwendbarkeit der allgemeinen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung in Abs. 4 sowie das Konkurrenzverhältnis zum Investmentsteuergesetz in Abs. 5.

3–7Einstweilen frei

B. Entstehungsgeschichte

8Die Regelung des § 13 AStG geht zurück auf die vormaligen Regelungen in § 7 Abs. 6 und 6a AStG a. F. Schon damals handelte es si...

Außensteuergesetz Kommentar

Erwerben Sie diesen Kommentar kostenpflichtig im Shop.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Buch enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen