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Abo Bilanzsteuerrecht //

Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen

Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen für die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die im Zuge eines Formwechsels auf eine Mitunternehmerschaft übergehen, sind nach dem BFH-Urteil vom 12.12.2023 für die zusageberechtigten Mitunternehmer weder zum steuerlichen Übertragungsstichtag noch danach anteilig in Sondervergütungen umzuqualifizieren.

Abo Umsatzsteuer //

Die E-Rechnung – von der Pflicht zur Kür

Obwohl im Detail noch unklar ist, wie das nach der ViDA-Initiative der EU-Kommission vorgesehene elektronische Meldesystem aussehen wird, verpflichtet der deutsche Gesetzgeber durch die Neufassung des § 14 UStG mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) im Inland ansässige Unternehmer bei Leistungen an andere Unternehmer eine E-Rechnung zu stellen. Unternehmen und ihre Berater sollten sich daher schnellstmöglich auf die E-Rechnung vorbereiten, da vor allem größere Kunden oder Lieferanten darauf drängen könnten, bereits deutlich vor der gesetzlichen Übergangsfrist, auf die E-Rechnung überzugehen.

Abo Einkommensteuer //

Besteuerung von Earn-Out-Zahlungen im Kontext steuerbegünstigter Veräußerungsgewinne

Die Veräußerung von Unternehmen wird im Ertragsteuerrecht je nach Konstellation unterschiedlich behandelt. Im Hinblick auf steuerliche Vergünstigungen spielen sowohl die Rechtsform (Kapital-, Personengesellschaft oder Einzelunternehmen) als auch die Tätigkeit des Unternehmens selbst eine Rolle. Auch die Ausgestaltung der Veräußerung kann (negative) steuerliche Folgen haben, wie die jüngste Entscheidung des BFH v. 9.11.2023 - IV R 9/21 ( AAAAJ-56558) zur Vereinbarung sog. Earn-Out-Zahlungen zeigt.

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Umsatzsteuer //

Aufteilung von Hotelumsätzen nach Steuersätzen (BFH)

Der BFH hat dem EuGH in drei Verfahren eine Vorlagefrage zum Aufteilungsgebot in Bezug auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei einer unselbständigen Nebenleistung zur Beherbergung zur Vorabentscheidung vorgelegt. In Streit stehen die Folgerungen aus dem EuGH-Urteil v. 4.5.2023 - C-516/21 "Finanzamt X" (BFH, Beschlüsse v. 10.1.2024 - XI R 11/23 (XI R 34/20), XI R 13/23 (XI R 7/21), XI R 14/23 (XI R 22/21); veröffentlicht am 13.6.2024).

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Gewerbesteuer //

Verfassungsmäßigkeit der Geltung des § 8 Nr. 5 GewStG für Auslandsdividenden aus Streubesitz im Erhebungszeitraum 2001 (BFH)

Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 36 Abs. 4 GewStG i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858, BStBl I 2002, 35) auch insoweit gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes aus Art. 20 Abs. 3 GG verstößt, als er § 8 Nr. 5 GewStG i.d.F. dieses Gesetzes auf Ausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften für anwendbar erklärt, die von der ausschüttenden Gesellschaft vor dem 12.12.2001 verbindlich beschlossen wurden und die der direkt oder mittelbar über ein inländisches Wertpapier-Sondervermögen mit weniger als 10 % an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligten Körperschaft vor diesem Zeitpunkt zugeflossen sind (BFH, Beschluss v. 7.2. 2024 - I R 36/23 (I R 5/18); veröffentlicht am 13.6.2024).

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Abo Grundsteuer //

AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell (BFH)

Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gemäß § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist (BFH, Beschluss v. 27.5.2024 - II B 78/23 (AdV); veröffentlicht am 13.6.2024).

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Abo Verfahrensrecht //

Zur Verletzung des Steuergeheimnisses (BFH)

Eine Verletzung des Steuergeheimnisses liegt nicht vor, wenn (Roh-)Gewinndaten und Vertriebskosten des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte Berechnung der Absetzung für Abnutzung gemäß den §§ 7h und 7i EStG in einem Prüfungsbericht dargestellt werden und deshalb die Erwerber der Wohnungen und Feststellungsbeteiligten von diesen Daten Kenntnis erlangen könnten (BFH, Urteil vom 17.10.2023 - VII R 19/20; veröffentlicht am 13.6.2024).

Abo Einkommensteuer //

Kein Wegfall eines verrechenbaren Verlusts i. S. des § 15a Abs. 4 EStG aufgrund von § 8c KStG

Nach der verfassungsrechtlich streitigen Vorschrift des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG entfallen nicht genutzte Verluste vollständig, wenn innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 % der Anteile an einer Körperschaft auf einen Erwerber übertragen werden. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, das Abzugsverbot gem. § 8c KStG sei auf „alle nicht ausgeglichenen und nicht abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste)“ anwendbar und umfasse insbesondere auch die Verluste nach § 15a EStG (vgl. BMF-Schreiben v. 4.7.2008 - IV C 7 - S 2745 a/08/10001, BStBl 2008 I S. 736, Rz. 2, GAAAC-84535). Diese Verwaltungsauffassung hat der BFH mit Urteil v. 24.4.2024 verworfen. § 8c KStG ist nicht auf verrechenbare Verluste gem. § 15a Abs. 4 EStG anwendbar, die einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin einer KG zugerechnet werden.

Abgabenordnung //

Bekanntgabe von Steuerbescheiden bald auch an Samstagen?

Grundsätzlich gilt der Samstag als Werktag, so etwa nach den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Auch sollte an Samstagen ein Parkticket gelöst werden, wenn die Gebührenpflicht an Werktagen besteht. Jedoch finden sich in unterschiedlichen Rechtsgebieten auch unterschiedliche Regelungen zur Bedeutung des Samstags. Die Abgabenordnung wiederum lässt eine Frist grundsätzlich nicht an einem Samstag enden und verschiebt das Fristende in ihrem § 108 Abs. 3 AO auf den Ablauf des nächsten Werktags. Spätestens seit dem Beschluss des BFH v. 23.9.2003 - IX R 68/98 (BStBl 2003 II S. 875) ist zudem rechtssicher geklärt: Auch eine Bekanntgabe von Steuerbescheiden ist nicht an einem Samstag anzunehmen, wenn die Dreitagesfrist nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO greift.

Abo Sozialversicherungsrecht //

Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung

Die Lohnabrechnung ist eine aufwendige und mitunter auch sehr anspruchsvolle Aufgabe. Unglaubliche Mengen an Änderungen seitens des Gesetzgebers und auch aus der Rechtsprechung sind zu beachten und umzusetzen. Die Finanzverwaltung kommt schließlich im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung in die Unternehmen. Was jedoch besonders intensiv und regelmäßig überprüft wird, sind die sozialversicherungs- und beitragsrechtlichen Aspekte bei der Lohnabrechnung. Die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung kommen spätestens alle vier Jahre in jedes Unternehmen.

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