Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mitarbeiterbeteiligungen: Kein Stillstand nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz
Seit Jahresbeginn gelten für Mitarbeiterbeteiligungen veränderte steuerliche Rahmenbedingungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Wer nun glaubt, das Thema sei damit abgehandelt, irrt. Denn das BMF hat sein überarbeitetes Anwendungsschreiben zu Mitarbeiterbeteiligungen veröffentlicht, und der BFH hat über Einkünftequalifizierung bei einem Management Equity Program entschieden. Auch der Gesetzgeber will noch einmal nachjustieren.
Einordnung
Mitarbeiterbeteiligungen haben jüngst eine so große Resonanz erfahren, dass man den musikwissenschaftlichen Begriff „Multisonanz“ (Mehrstimmigkeit) bemühen könnte. Denn zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen haben sich seit Jahresbeginn verschiedene Institutionen geäußert. Damit stehen der Praxis wichtige Konkretisierungen und Erläuterungen zur Verfügung. Der Beitrag wirft einen Blick auf die Entwicklung der Rechtslage seit Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes. Diese ist wesentlich von einem aktualisierten BMF-Schreiben, einem BFH-Urteil zur Einkünftequalifzierung bei einem Management Equity Program (MEP) und den Diskussionen um eine Konzernklausel im Jahressteuergesetz 2024 geprägt.