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Mitarbeiterbeteiligungen: Kein Stillstand nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz
Aktuelle und geplante Neuerungen
Seit Jahresbeginn gelten für Mitarbeiterbeteiligungen veränderte steuerliche Rahmenbedingungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Wer nun glaubt, das Thema sei damit abgehandelt, irrt. Denn das BMF hat sein überarbeitetes Anwendungsschreiben zu Mitarbeiterbeteiligungen veröffentlicht, und der BFH hat über Einkünftequalifizierung bei einem Management Equity Program entschieden. Auch der Gesetzgeber will noch einmal nachjustieren.
Geißler, Mitarbeiterkapitalbeteiligung, infoCenter, NWB IAAAB-26812
Aufgrund der Neuregelungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz sowie des Wachstumschancengesetzes hat das BMF mit Datum vom sein aktualisiertes Anwendungsschreiben über die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Mitarbeiterbeteiligungen veröffentlicht.
Auch der BFH hat sich erneut zur Besteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geäußert.
Schließlich widmet sich auch der Gesetzgeber erneut der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Die im Regierungsentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgesehene, aber später verworfene Konzernklausel in § 19a EStG hat es in den Regierungsentwurf eines JStG 2024 geschafft.
I. Einführung
[i]Seifert, Jahressteuergesetz
2024: Geplante Änderungen bei steuerpflichtigen Vermögensbeteiligungen, StuB
13/2024 S. 523, NWB AAAAJ-70253
Rösch/Harz/Neutzner/Thoß, Aufwind für Start-ups: neue Regeln
für Mitarbeiterbeteiligungen ab 2024, StuB 1/2024 S. 26,
NWB RAAAJ-55790
Mitarbeiterbeteiligungen haben jüngst eine so große Resonanz
erfahren, dass man den musikwissenschaftlichen Begriff
„Multisonanz“ (Mehrstimmigkeit) bemühen könnte. Denn zur
Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen haben sich seit Jahresbeginn
verschiedene Institutionen geäußert. Damit stehen der Praxis wichtige
Konkretisierungen und Erläuterungen zur Verfügung. Der Beitrag wirft einen
Blick auf die Entwicklung der Rechtslage seit Inkrafttreten des
Zukunftsfinanzierungsgesetzes. Diese ist wesentlich
von einem aktualisierten BMF-Schreiben, einem BFH-Urteil zur
Einkünftequalifzierung bei einem Management Equity Program
(MEP) und den Diskussionen um eine Konzernklausel im Jahressteuergesetz 2024
geprägt.