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Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Zum wird die Steuervergünstigung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen insbesondere für die Beteiligung an Start-ups ausgeweitet.
Der Kreis der begünstigten Unternehmen wird erweitert auf:
1.000 Mitarbeiter und
Jahresumsatz bis 1 Mio. Euro oder
Jahresbilanzsumme bis 86 Mio. Euro
bis zu 20 Jahre nach Gründung
i.d.R. Versteuerung erst bei Veräußerung
Erhöhung des Freibetrags auf 2.000 Euro
I. Definition
Unter Mitarbeiterkapitalbeteiligung versteht man die Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen des Arbeitgebers oder an einem fremden Unternehmen auf schuld- bzw. gesellschaftsrechtlicher Basis. Dies kann u.a. durch die Ausgabe von Wertpapieren (z.B. Aktien, Gewinnschuldverschreibungen, Anteilscheinen an Aktienfonds) und nicht verbrieften Vermögensbeteiligungen (z.B. Genossenschaftsanteilen an Kreditinstituten, stillen Beteiligungen beim ArbG und Darlehensforderungen gegen den ArbG) geschehen.
Dabei kann der Arbeitgeber von unterschiedlichen Motiven geleitet werden. Einerseits kann die Mitarbeiterbeteiligung der Kapitalbeschaffung des Unternehmens dienen, andererseits kann auch die Motivation der Mitarbeiter im Vordergrund stehen (Incentive), bei der oft auf e...