Online-Nachricht - Donnerstag, 18.07.2024

Arbeitsrecht | Mindestlohn im Yoga- und Meditationszentrum (BVerfG)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts richten. Dieses hatte den beschwerdeführenden Verein zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an zwei ehemalige Vereinsmitglieder für deren Mitarbeit als Sevaka-Mitglied im Yoga- und Meditationszentrum (Ashram) des Vereins verpflichtet (BVerfG, Beschlüsse v. - 1 BvR 2244/23 sowie 1 BvR 2231/23).

Hierzu führt das BVerfG weiter aus:

  • Die Verfassungsbeschwerden bleiben ohne Erfolg.

  • Es kann offenbleiben, ob die Annahme des BAG, bei dem Beschwerdeführer handele es sich nicht um eine Religionsgemeinschaft, mit Art. 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz vereinbar ist.

  • Denn es ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich, dass die von den Klägerinnen geleisteten Dienste der Aufrechterhaltung des Beherbergungs- und Seminarbetriebs des Vereins und des Vertriebs von Yoga-Produkten, um deren arbeitsrechtliche Beurteilung es hier geht, für sich genommen religiös geprägt waren.

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
XAAAJ-71333