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Berufsrecht

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Reichweite der Prüfungspflichten des Notars bei Grundlagengeschäften einer GmbH

Der Notar ist bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrags durch eine GmbH zur Überprüfung der organschaftlichen Vertretungsbefugnis verpflichtet. Das OLG Koblenz (Urteil v. 3.2.2022 - 1 U 651/21) hat sich mit der interessanten Frage befasst, wie weit die Prüfungspflicht des beurkundenden Notars in Bezug auf die internen Mitwirkungsrechte der Gesellschafter bei der Übertragung des wesentlichen Vermögens einer GmbH gehen. Und unter welchen Umständen muss ein Notar bei einem Missbrauch der Vertretungsbefugnis durch den Geschäftsführer einschreiten?

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Abo Berufsrecht //

Insolvenzvertiefungs- und -verschleppungsschaden durch fehlerhafte Beratung des Steuerberaters (OLG)

Auch wenn der erstellte Jahresabschluss mangelfrei ist, können weitergehende Hinweispflichten auf eine mögliche Insolvenzreife der Gesellschaft bestehen, auch dann, wenn dem Steuerberater kein Mandat zur Insolvenzberatung erteilt wurde und er nur für die Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich ist. Hinweis- und Warnpflichten bestehen dann, wenn der Steuerberater einen Insolvenzgrund erkennt oder ernsthafte Anhaltspunkte für einen Insolvenzgrund offenkundig sind und er annehmen muss, dass sich seine Mandantin der möglichen Insolvenzreife nicht bewusst ist. Der Steuerberater muss mit seinem Hinweis eine eigene Prüfung durch die Mandantin durch seinen Hinweis anstoßen. Zu weitergehenden Prüfungen ist er, wenn keine entsprechende Beauftragung vorliegt, nicht verpflichtet, insbesondere ergibt sich keine Pflicht zu einer Überschuldungsprüfung. Es kann nicht festgestellt werden, dass die Pflichtverletzungen für den Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung und damit für den geltend gemachten Schaden ursächlich oder mitursächlich waren. Es lässt sich hinsichtlich der der Beklagten schwerpunktmäßig vorgeworfenen Unterlassungen nicht hinreichend sicher feststellen, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der von der Beklagten geschuldeten Leistungen und Beratungen den Eintritt des geltend gemachten Insolvenzvertiefungsschaden aufgrund zeitnaher Insolvenzantragstellung verhindert hätte. Es lässt sich ebenso nicht nachweisen, dass gerade die Erstellung des Jahresabschlusses zu Fortschreibungswerten für das weitere Verhalten der Geschäftsführung eine Rolle gespielt hat.

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Podcasts als Impulsgeber für die fachliche Arbeit des Steuerberaters

Podcasts haben sich als fester Bestandteil des Medienrepertoires etabliert und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Neben den bekannten Kategorien aus Politik, Gesellschaft und Kultur gibt es inzwischen zahlreiche Podcasts mit ganz unterschiedlichen Ausrichtungen auf die Besteuerung. Der Beitrag bringt das Medium in Verbindung mit den steuerberatenden Berufen und zeigt unterschiedliche Möglichkeiten auf, Podcasts als Impulsgeber für die fachliche Arbeit zu nutzen.

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Abo Verfahrens-/Berufsrecht //

Untersagung der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen (BFH)

§ 6 Nr. 4 StBerG ist entsprechend seinem Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung und Entstehungsgeschichte eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken. Nach Vollziehung eines Verwaltungsakts fehlt für eine Leistungsklage im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 FGO in der Regel das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, da die gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebundene Verwaltungsbehörde von sich aus die sich aus der Aufhebung ihres bereits vollzogenen Verwaltungsakts ergebenden Konsequenzen ziehen wird (BFH, Urteil v. 16.4.2024 - VII R 22/21; veröffentlicht am 11.7.2024).

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Gesetzgebung //

Bundestag beschließt Gesetz zu Anwalts-, Notar- und Steuerberaterkammern

Der Bundestag hat am 4.7.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" (BT-Drucks. 20/8674) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/12144) in 2./3. Lesung angenommen.

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Außenprüfungsbegleiter als GwG-Verpflichteter

Ein Rechtsanwalt, der Außenprüfungen begleitet, ist, weil er insoweit geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringt, Verpflichteter i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 10 lit. e GwG. Diese Einschätzung des VG Gelsenkirchen (Beschluss v. 17.7.2023 - 18 L 786/23) hat das OVG Münster (Beschluss v. 7.5.2024 - 4 B 897/23) kürzlich in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen aufsichtsrechtliche Maßnahmen bestätigt.

Abo Beruf //

Sorgfalt bei der Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen zahlt sich aus

Berufsträger und Berufsausübungsgesellschaften schließen regelmäßig Vergütungsvereinbarungen mit ihren Mandanten. Dabei werden die sonst anwendbaren Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abbedungen und die Tätigkeiten der Beratung und Vertretung werden nach dem konkreten Aufwand (minutengenau oder nach einer Taktung) erfasst und abgerechnet. Aber Vorsicht: Die Gerichte legen die Anforderungen an die wirksame Vereinbarung insbesondere einer höheren Vergütung (vgl. § 4 StBVV) streng aus.

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