Geldpolitik im Euroraum
Im WP-Examen betreffen wesentliche Inhalte des Prüfungsgebiets„Angewandte BWL/VWL auch die Geldpolitik. Diese Folge stellt eine 40-Punkte-Aufgabe aus dem ersten Halbjahr 2023 vor.
Im WP-Examen betreffen wesentliche Inhalte des Prüfungsgebiets„Angewandte BWL/VWL auch die Geldpolitik. Diese Folge stellt eine 40-Punkte-Aufgabe aus dem ersten Halbjahr 2023 vor.
Der BGH verneinte die Haftung der BaFin wegen vermeintlich fehlerhafter Bilanzkontrolle bei der Wirecard AG. Dabei ließ er offen, ob die bis zum FISG zweistufig konzipierte Bilanzkontrolle mit höherrangigem Unionsrecht vereinbar ist.
Der Notar ist bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrags durch eine GmbH zur Überprüfung der organschaftlichen Vertretungsbefugnis verpflichtet. Das OLG Koblenz (Urteil v. 3.2.2022 - 1 U 651/21) hat sich mit der interessanten Frage befasst, wie weit die Prüfungspflicht des beurkundenden Notars in Bezug auf die internen Mitwirkungsrechte der Gesellschafter bei der Übertragung des wesentlichen Vermögens einer GmbH gehen. Und unter welchen Umständen muss ein Notar bei einem Missbrauch der Vertretungsbefugnis durch den Geschäftsführer einschreiten?
In diesem Beitrag der Rubrik Examensfälle soll aus einer Bilanz und GuV ein Ergebnis-, Finanz- und Bilanzbudget für einen Produktionsbetrieb ermittelt werden.
Anfang Juni 2024 veröffentlichte die WPK ihren Bericht über die Berufsaufsicht im Jahr 2023 und gibt darin einen Überblick über die Entwicklung und den Gegenstand ihrer berufsaufsichtlichen Verfahren.
In seiner Sitzung Anfang Juni 2024 beschloss der Beirat der WPK die Vorschläge ihres Vorstands für Änderungen der Berufssatzung WP/vBP.
Als (Steuer-)Berater ist man zunehmend mit verschiedenen Formen von Krisenmandaten betraut. Dr. Daniel Sommer gibt einen Überblick über Pflichten und Handlungsmöglichkeiten aus Sicht des betroffenen (Steuer-)Beraters.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 8.2.2024 - IX ZR 137/22 seine Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung im Lohnmandat fortentwickelt.
Im WP-Examen betreffen wesentliche Inhalte des Prüfungsgebiets„Angewandte BWL/VWL auch die Geldpolitik. Diese Folge stellt eine 40-Punkte-Aufgabe aus dem ersten Halbjahr 2023 vor.
Der BGH verneinte die Haftung der BaFin wegen vermeintlich fehlerhafter Bilanzkontrolle bei der Wirecard AG. Dabei ließ er offen, ob die bis zum FISG zweistufig konzipierte Bilanzkontrolle mit höherrangigem Unionsrecht vereinbar ist.
Der Notar ist bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrags durch eine GmbH zur Überprüfung der organschaftlichen Vertretungsbefugnis verpflichtet. Das OLG Koblenz (Urteil v. 3.2.2022 - 1 U 651/21) hat sich mit der interessanten Frage befasst, wie weit die Prüfungspflicht des beurkundenden Notars in Bezug auf die internen Mitwirkungsrechte der Gesellschafter bei der Übertragung des wesentlichen Vermögens einer GmbH gehen. Und unter welchen Umständen muss ein Notar bei einem Missbrauch der Vertretungsbefugnis durch den Geschäftsführer einschreiten?
Das Berufsgeheimnis der Steuerberater und die Kapitalbindung für Kanzleien sind Gegenstand aktueller Verfahren des EUGH. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) gibt dazu einen kurzen Überblick.
Auch wenn der erstellte Jahresabschluss mangelfrei ist, können weitergehende Hinweispflichten auf eine mögliche Insolvenzreife der Gesellschaft bestehen, auch dann, wenn dem Steuerberater kein Mandat zur Insolvenzberatung erteilt wurde und er nur für die Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich ist. Hinweis- und Warnpflichten bestehen dann, wenn der Steuerberater einen Insolvenzgrund erkennt oder ernsthafte Anhaltspunkte für einen Insolvenzgrund offenkundig sind und er annehmen muss, dass sich seine Mandantin der möglichen Insolvenzreife nicht bewusst ist. Der Steuerberater muss mit seinem Hinweis eine eigene Prüfung durch die Mandantin durch seinen Hinweis anstoßen. Zu weitergehenden Prüfungen ist er, wenn keine entsprechende Beauftragung vorliegt, nicht verpflichtet, insbesondere ergibt sich keine Pflicht zu einer Überschuldungsprüfung. Es kann nicht festgestellt werden, dass die Pflichtverletzungen für den Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung und damit für den geltend gemachten Schaden ursächlich oder mitursächlich waren. Es lässt sich hinsichtlich der der Beklagten schwerpunktmäßig vorgeworfenen Unterlassungen nicht hinreichend sicher feststellen, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der von der Beklagten geschuldeten Leistungen und Beratungen den Eintritt des geltend gemachten Insolvenzvertiefungsschaden aufgrund zeitnaher Insolvenzantragstellung verhindert hätte. Es lässt sich ebenso nicht nachweisen, dass gerade die Erstellung des Jahresabschlusses zu Fortschreibungswerten für das weitere Verhalten der Geschäftsführung eine Rolle gespielt hat.
In diesem Beitrag der Rubrik Examensfälle soll aus einer Bilanz und GuV ein Ergebnis-, Finanz- und Bilanzbudget für einen Produktionsbetrieb ermittelt werden.
Anfang Juni 2024 veröffentlichte die WPK ihren Bericht über die Berufsaufsicht im Jahr 2023 und gibt darin einen Überblick über die Entwicklung und den Gegenstand ihrer berufsaufsichtlichen Verfahren.
In seiner Sitzung Anfang Juni 2024 beschloss der Beirat der WPK die Vorschläge ihres Vorstands für Änderungen der Berufssatzung WP/vBP.
Als (Steuer-)Berater ist man zunehmend mit verschiedenen Formen von Krisenmandaten betraut. Dr. Daniel Sommer gibt einen Überblick über Pflichten und Handlungsmöglichkeiten aus Sicht des betroffenen (Steuer-)Beraters.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 8.2.2024 - IX ZR 137/22 seine Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung im Lohnmandat fortentwickelt.
Der VII. Senat des BFH musste über die Reichweite des § 6 Nr. 4 StBerG entscheiden. Fraglich war, ob die Norm neben den im Gesetzeswortlaut genannten Tätigkeiten auch damit in Zusammenhang stehende verwaltungsbehördliche Tätigkeiten umfasst.
§ 6 Nr. 4 StBerG ist entsprechend seinem Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung und Entstehungsgeschichte eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken. Nach Vollziehung eines Verwaltungsakts fehlt für eine Leistungsklage im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 FGO in der Regel das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, da die gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebundene Verwaltungsbehörde von sich aus die sich aus der Aufhebung ihres bereits vollzogenen Verwaltungsakts ergebenden Konsequenzen ziehen wird (BFH, Urteil v. 16.4.2024 - VII R 22/21; veröffentlicht am 11.7.2024).
Der Bundestag hat am 4.7.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" (BT-Drucks. 20/8674) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/12144) in 2./3. Lesung angenommen.
Die WPK weist aktuell darauf hin, dass Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung u.a. für die Republik Belarus grundsätzlich verboten sind.
Die WPK hat die Liste der Hochschulen, die Studiengänge anbieten, welche gemäß § 8a WPO als zur Ausbildung von Wirtschaftsprüfern besonders geeignet anerkannt sind, aktualisiert (Stand: 8.7.2024).
Ein Rechtsanwalt, der Außenprüfungen begleitet, ist, weil er insoweit geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringt, Verpflichteter i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 10 lit. e GwG. Diese Einschätzung des VG Gelsenkirchen (Beschluss v. 17.7.2023 - 18 L 786/23) hat das OVG Münster (Beschluss v. 7.5.2024 - 4 B 897/23) kürzlich in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen aufsichtsrechtliche Maßnahmen bestätigt.
Berufsträger und Berufsausübungsgesellschaften schließen regelmäßig Vergütungsvereinbarungen mit ihren Mandanten. Dabei werden die sonst anwendbaren Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abbedungen und die Tätigkeiten der Beratung und Vertretung werden nach dem konkreten Aufwand (minutengenau oder nach einer Taktung) erfasst und abgerechnet. Aber Vorsicht: Die Gerichte legen die Anforderungen an die wirksame Vereinbarung insbesondere einer höheren Vergütung (vgl. § 4 StBVV) streng aus.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 18.6.2024 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts veröffentlicht.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ihre aktuelle Mitgliederstatistik veröffentlicht.