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Online-Nachricht - Montag, 17.03.2025

Berufsrecht | Konvention zum Schutz der Anwaltschaft angenommen (BRAK)

Am wurde die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs einstimmig von dem Ministerkomitee des Europarats angenommen. Mit dem internationalen Abkommen sollen künftig anwaltliche Kernwerte und der Zugang zum Recht völkerrechtlich abgesichert werden.

Hintergrund: Das Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Anwaltsberufs bezieht sich nicht nur auf Rechtsanwälte, sondern auch auf ihre Berufsverbände, die dazu dienen, ihre Rechte und Interessen als Berufsstand zu verteidigen. Das Übereinkommen behandelt Aspekte wie das Recht auf Berufsausübung, Berufsrechte, Meinungsäußerungsfreiheit, Disziplinarverfahren und besondere Maßnahmen zum Schutz von Rechtsanwälten und ihren Berufsverbänden.

Gemäß dem Übereinkommen obliegt den Staaten die Verpflichtung, sicherzustellen, dass Rechtsanwälte ihre berufliche Tätigkeit ausüben können, ohne zum Ziel körperlicher Angriffe, Drohungen, Belästigungen, Einschüchterungen, Behinderungen oder unzulässigen Eingriffen zu werden. Wenn eine solche Straftat vorliegen könnte, müssen die Vertragsparteien eine wirksame Untersuchung durchführen. Sie müssen auch dafür sorgen, dass die Berufsverbände unabhängig und autonom arbeiten können.

Hierzu führt die BRAK u.a. weiter aus:

  • Zuvor hatte es noch letzte Verhandlungen zu einzelnen Textpassagen gegeben. Mit dem finalen Text soll insbesondere die Unabhängigkeit der Anwaltschaft samt der anwaltlichen Selbstverwaltung garantiert sowie Schutz gegen Angriffe mit Bezug zur Berufsausübung gewährt werden.

  • Dazu werden in der Konvention völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards festgelegt.

  • Die Konvention soll voraussichtlich am in Luxemburg von Staatenvertretern unterzeichnet werden. Die Ratifizierungsphase wird folgen.

  • Grundsätzlich steht die Konvention unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen sämtlichen Staaten der Welt offen, erste Interessenbekundungen sind bereits erfolgt. Auch die Europäische Union kann unterzeichnen.

  • Die BRAK wird sich weiterhin gemeinsam mit ihren europäischen Partnern intensiv dafür einsetzen, dass die Konvention von möglichst vielen Staaten unterzeichnet, ordnungsgemäß ratifiziert und durchgesetzt wird.

Hinweise:

Der Konventionstext sowie weitere Informationen sind auf der Webseite der BRAK zu finden.

Um in Kraft treten zu können, muss das Übereinkommen von acht Ländern ratifiziert werden, darunter mindestens sechs Mitgliedsstaaten des Europarates.

Quelle: BRAK online, Pressemitteilung v. 17.3.2025 (lb)

Fundstelle(n):
PAAAJ-87612