Beweisverwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren
Der BFH hat mit Beschluss v. 23.4.2025 entschieden, dass der Auswertung einer im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sichergestellten Festplatte durch den Außenprüfer ein qualifiziertes Beweisverwertungsverbot entgegensteht, wenn die Staatsanwaltschaft vor der Übersendung der Festplatte an den Prüfer keine Durchsicht nach § 110 StPO vorgenommen und die für die strafrechtliche Ermittlung nicht relevanten Daten nicht von der Übermittlung an den Prüfer ausgenommen hat.