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Weitere Steuerthemen

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Steuerpolitik //

Wissenschaftlicher Beirat äußert sich zu steuerfreien Überstundenzuschlägen (BMF)

In seiner Tagung am 3./4. Juli 2025 hat sich der Wissenschaftliche Beirat beim BMF mit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen befasst. Der Beirat vertritt die Auffassung, dass steuerfreie Überstundenzuschläge mehr Probleme schaffen, als sie lösen. In einem Brief an Bundesfinanzminister Klingbeil empfiehlt das Gremium, von der Einführung der Steuerfreiheit auf Überstundenzuschläge Abstand zu nehmen.

Gesetzgebung //

Steuerpolitisches Update aus Berlin: Stand der steuerpolitischen Vorhaben

Die Bundesregierung ist nun die ersten 100 Tage im Amt, zugleich endet die parlamentarische Sommerpause. Während der Sommerpause kamen immer einmal wieder Diskussionen über die allgemeine Einkommensteuerbelastung und eine mögliche Steuererhöhung auf, bisher ist hier aber keine abschließende politische Willensbildung in der Koalition zu erkennen. Eine Steuererhöhung, jedenfalls für Teile der Steuerpflichtigen, würde auch den Aussagen im Koalitionsvertrag entgegenstehen. Gleichwohl wird dieses Thema wohl immer wieder einmal bespielt werden.

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Digitalisierung //

Zustellung von Verwaltungsschreiben über ELSTER in Niedersachsen (FinMin)

Die niedersächsischen Finanzämter bauen ihr digitales Serviceangebot weiter aus: Ab sofort können Verwaltungsschreiben der Ämter direkt über das ELSTER-Postfach zugestellt werden, z.B. die Aufforderung zur Vorlage von Belegen, Fristverlängerungen oder Informationsschreiben. Die Bekanntgabe bestimmter Steuerbescheide (etwa zur Einkommensteuer oder zur Körperschaftsteuer) war bereits vorher elektronisch möglich.

Editorial //

E-Sport für die Allgemeinheit

Das BMF hat am 4.9.2025 den Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vorgelegt. Wie zu hören ist, soll dieser Entwurf bereits am 10.9.2025, dem Tag der Drucklegung dieser NWB-Ausgabe, in das Kabinett, so dass der parlamentarische Prozess gestartet werden kann. Obgleich der Name des Gesetzes eher nüchtern wirkt, hat es das beabsichtigte Gesetz fiskalpolitisch in sich: Es wird in den kommenden Jahren mit jährlich 6 Mrd. € an Steuerausfällen gerechnet. Ein genauerer Blick in den Entwurf verrät dann auch, dass in dem Gesetz klassische Elemente eines Jahressteuergesetzes gepaart werden mit steuerpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen mit dem Gesetzesvorhaben Wohlstand und Arbeitsplätze langfristig gesichert, die Bürger entlastet und das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden.

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