Weitere Steuerthemen

Editorial //

BEG IV verkürzt Aufbewahrungspflichten

Praktiker aus Unternehmen, Handwerk oder Forschung kritisieren zu Recht, dass Bürokratie in Deutschland zu einem erheblichen negativen ökonomischen und strategischen Faktor geworden ist, der im schlechtesten Falle wirtschaftliche, handwerkliche oder z. B. wissenschaftliche Projekte zumindest behindert. Bürokratievorgaben wie bspw. Berichts-, Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten müssen weiterhin konsequent überdacht und abgebaut werden. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) war ein notwendiger Anfang. Aufbewahrungspflichten verursachen logistische Kosten; ihre Reduktion wird die Unternehmen ökonomisch entlasten sowie die Ökologie schützen. Zwar werden Unterlagen zunehmend und bald weit überwiegend als elektronische Dokumente vorgehalten; Speicherplatz verursacht aber ebenfalls Kosten und verbraucht zudem Strom.

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Gesetzgebung //

JStG 2024: "Mobilitätsbudget" vom Tisch (hib)

Mit zahlreichen Änderungen wie der Streichung des im Regierungsentwurf vorgesehenen sog. Mobilitätsbudgets hat der Finanzausschuss des Bundestags am 16.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 (BT-Drucks. 20/12780) gebilligt. Dafür stimmten die Ampel-Fraktionen, dagegen die Opposition. Allerdings erhielt die Regierungskoalition bei zahlreichen ihrer insgesamt 59 Änderungsanträge Zustimmung von den Oppositionsfraktionen. So stimmte die CDU/CSU-Fraktion beispielsweise ebenfalls für die Streichung des Mobilitätsbudgets, die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke enthielten sich an dieser Stelle.

Gesetzgebung //

Der steuerpolitische Herbst kommt

Meteorologisch zeigt der Herbst sein Gesicht. Die Tage werden kürzer, die Temperaturen sinken und das Wetter wird in Teilen rauer. Steuerpolitisch lässt sich ein derart getrübtes Bild leider auch erkennen. Für die letzte Woche standen auf der steuerpolitischen Agenda der Abschluss von drei Gesetzen: Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, Jahressteuergesetz 2024 und das Steuerfortentwicklungsgesetz. Die ersten beiden Gesetze passierten letzten Freitag in zweiter und dritter Lesung den Bundestag, das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde kurzfristig geschoben. Dem Vernehmen nach hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zusätzlichen Beratungsbedarf angemeldet. Fiskalisch hat das Steuerfortentwicklungsgesetz die größte Bedeutung, da neben den steuerlichen Entlastungen über den Einkommensteuertarif 2025 und 2026 weitere Fördermaßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung vorgesehen sind. Damit dürfte der Abschluss am 22.11.2024 im Bundesrat nicht mehr möglich sein.

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Verfahrensrecht //

Schätzung mittels Unsicherheitszuschlags (FG)

Die Anleitungen zur Kassenbedienung und -programmierung sowie die Programmierungsprotokolle von elektronischen Registrierkassen sind als sonstige Organisationsunterlagen gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO aufbewahrungspflichtig; das Fehlen dieser Unterlagen stellt einen formellen Mangel der Buchführung dar. Kann die wegen der fehlenden Ordnungsmäßigkeit der Buchführung eines Kioskbetriebes gebotene Hinzuschätzung mangels aussagekräftiger Unterlagen wie Preislisten und detaillierter Warenumsatzberichte nicht im Wege eines inneren Betriebsvergleichs in Form einer Nachkalkulation erfolgen, ist die Wahl der Methode der Schätzung mittels Unsicherheitszuschlags (5 %) zu den erklärten Umsätzen – mit Ausnahme der durch Datenaustausch dokumentierten Provisionserlöse für den Verkauf von Lottoscheinen etc. und durchlaufenden Posten – nicht zu beanstanden (FG Düsseldorf, Urteile v. 11.6.2024 - 11 K 2308/19 U, 11 K 2317/19 E, 2321/19 G).

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Bewertung //

Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer (Gleich lautende Erlasse)

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zur Anwendung des BFH-Urteils v. 16.11.2022 - II R 39/20 in Bezug auf die Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Erbschaft-und Schenkungsteuer geäußert. In Bezug auf die tätigkeitsbezogene Auslegung des Begriffs "Betriebs der Land- und Forstwirtschaft" soll das Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus angewendet werden (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 19.2.2024 - S 3201, BStBl 2024 I S. 380).

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Kirchensteuer //

Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig (BVerfG)

§ 4 Abs. 1 Nr. 5 des Sächsischen Kirchensteuergesetzes (SächsKiStG) in der bis zum 31.8.2015 geltenden Fassung (a.F.) ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, weil darin Ehegatten nicht mit Lebenspartnern gleichgestellt werden. Die Vorschrift bleibt für VZ bis zum 31.12.2013 weiter anwendbar (BVerfG, Beschluss v. 15.10.2024 - 2 BvL 6/19).

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Bewertung //

Anpassung des Bodenrichtwerts an die rechtlich zulässige Geschossflächenzahl (FG)

Ein Bodenrichtwert, für den der Gutachterausschuss eine Geschossflächenzahl angegeben hat, kann im Rahmen einer Bedarfsbewertung nach den § 189 BewG und § 179 BewG nur dann an eine vom Bodenrichtwertgrundstück abweichende Geschossflächenzahl angepasst werden, wenn das zu bewertende Grundstück am Bewertungsstichtag auch tatsächlich mit dieser Geschossflächenzahl rechtlich zulässig hätte bebaut werden können (FG München, Urteil v. 7.2.2024 - 4 K 1385/23; Revision zugelassen)

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