Aktuelle Entwicklungen der Personengesellschaftsbesteuerung
Es gibt eine Vielzahl von Detailänderungen bei der Mitunternehmerbesteuerung 2024/2025 in Gesetzgebung und Rechtsprechung zu beachten.
Es gibt eine Vielzahl von Detailänderungen bei der Mitunternehmerbesteuerung 2024/2025 in Gesetzgebung und Rechtsprechung zu beachten.
Nachdem die Arbeiten zur Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 sowie zur Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge zum 1.1.2025 weitestgehend abgeschlossen sind, haben die praktischen Erfahrungen der Finanzämter die Aktualisierung der vormaligen Anwendungserlasse v. 9.11.2021 zum Verfahrensrecht und der Bewertung des Grundvermögens (BStBl 2021 I S. 2334) erforderlich gemacht.
Wenn der Prüfer in einer Außenprüfung beanstandet, dass Belege und Aufzeichnungen nicht elektronisch aufbewahrt worden sind, stellt sich die Frage, ob trotz vorhandener Papierbelege eine Schätzung gem. § 162 AO zulässig ist. In diesem Zusammenhang ist auch die neue Pflicht zur Nutzung der einheitlichen Datenschnittstelle gem. § 147b AO samt Schätzungsbefugnis zu sehen (s. Beyer, NWB 48/2024 S. 3294).
Der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO, der bislang bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags angebracht worden ist, entfällt mit sofortiger Wirkung.
Vorläufige Steuerfestsetzungen bringen zahlreiche verfahrensrechtliche Besonderheiten mit sich. Entscheidend ist dabei häufig die Bestimmung der konkreten Reichweite eines Vorläufigkeitsvermerks. Zudem gilt es – je nach Verfahrensstadium und Begehren –, den zutreffenden Rechtsbehelf zu wählen.
Das ErbStG sieht für die Übertragung von Betriebsvermögen umfassende steuerliche Privilegierungen vor.
Der BFH hat mit Beschluss v. 23.4.2025 entschieden, dass der Auswertung einer im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sichergestellten Festplatte durch den Außenprüfer ein qualifiziertes Beweisverwertungsverbot entgegensteht, wenn die Staatsanwaltschaft vor der Übersendung der Festplatte an den Prüfer keine Durchsicht nach § 110 StPO vorgenommen und die für die strafrechtliche Ermittlung nicht relevanten Daten nicht von der Übermittlung an den Prüfer ausgenommen hat.
Die Abfindung für die Aufhebung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen ist nicht steuerbar, wenn sich der Nießbrauch nur auf das Gewinnbezugsrecht erstreckt, nicht aber auch auf die Mitverwaltungsrechte wie das Stimmrecht.
Das BMF hat am 30.5.2025 den Referentenentwurf eines "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" zur Stellungnahme an die Bundesländer übermittelt. Mit dem Vorhaben will die Bundesregierung Investitionsanreize schaffen, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu steigern.
Wenn der Prüfer in einer Außenprüfung beanstandet, dass Belege und Aufzeichnungen nicht elektronisch aufbewahrt worden sind, stellt sich die Frage, ob trotz vorhandener Papierbelege eine Schätzung gem. § 162 AO zulässig ist. In diesem Zusammenhang ist auch die neue Pflicht zur Nutzung der einheitlichen Datenschnittstelle gem. § 147b AO samt Schätzungsbefugnis zu sehen (s. Beyer, NWB 48/2024 S. 3294).
Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1.1.2025 berechnet wird (BMF, Schreiben v. 9.12.2024 - IV D 4 - S 3104/19/10001 :010).
Für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1.2024 beginnen, sind neue Formulare im Rahmen des Feststellungsverfahrens für Spezial-Investmentfonds zu verwenden. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Die interessantesten Verfahren aus dem Monat Juni 2025 - u.a. zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer - haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Bund und Länder haben beschlossen, die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufzuheben. Das BMF hat den Vorläufigkeitskatalog entsprechend angepasst (BMF, Schreiben v. 26.5.2025 - IV D 1 - S 0338/00083/001/099).
Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1.1.2024 berechnet wird (BMF, Schreiben v. 1.12.2023 - IV D 4 - S 3104/19/10001 :009).
Der Bundestag hat am 26.6.2024 den Entwurf eines "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" (BT-Drucks. 21/323) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 21/629) in 2./3. Lesung angenommen. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Vorläufige Steuerfestsetzungen bringen zahlreiche verfahrensrechtliche Besonderheiten mit sich. Entscheidend ist dabei häufig die Bestimmung der konkreten Reichweite eines Vorläufigkeitsvermerks. Zudem gilt es – je nach Verfahrensstadium und Begehren –, den zutreffenden Rechtsbehelf zu wählen.
Ein für die Anwendung des Abzugsverbots des § 3c Abs. 1 EStG nicht ausreichender nur mittelbarer Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen besteht, wenn Ausgaben auch und nicht aufteilbar im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Einnahmen stehen (BFH, Beschluss v. 13.12.2023 - XI R 39/20; veröffentlicht am 20.6.2025).
Der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO, der bislang bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags angebracht worden ist, entfällt mit sofortiger Wirkung.
In dem am 9.4.2025 veröffentlichten Koalitionsvertrag stellen CDU/CSU und SPD mögliche steuerpolitische Neuregelungen vor.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich hinsichtlich der Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Fotovoltaikanlagen zur Bestimmung des Bodenwertes gem. § 179 BewG geäußert (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 6.3.2024 - S 3015, BStBl 2024 I S. 378).
Höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, vollständiger Ausgleich der kalten Progression und vieles mehr: Das BMF informiert über zahlreiche steuerliche und weitere Änderungen, die zum 1.1.2025 wirken.
Das BMF hat gemäß § 190 Abs. 4 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekanntgegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 anzuwenden sind (BMF, Schreiben v. 20.1.2025 – IV D 4 – S 3225/00006/006/003).
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 25.6.2025 den Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (BT-Drucks. 21/323) mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gebilligt. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde als erledigt betrachtet (BT-Drucks. 21/516).
Seit einiger Zeit versuchen Betrüger, über die E-Mail-Adresse "steuerkontrolledirektionfur" an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen. Hierauf weist das BZSt hin.
Bei Darlehensverträgen unter Angehörigen mangelt es nicht selten – wie bei grundsätzlich allen Verträgen unter Angehörigen – an einem Interessenwiderstreit. Vor diesem Hintergrund ist mit einer kritischen Überprüfung durch die Finanzverwaltung zu rechnen, ob das Vertragsverhältnis für steuerliche Zwecke anzuerkennen ist. In diesem Zusammenhang kommt dem sog. Fremdvergleich entscheidende Bedeutung zu.
Zum Stichtag 31.12.2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (BT-Drucks. 21/310).