Gesetzgebung | Standortfördergesetz in 1. Lesung im Bundestag
Um Impulse für private
Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, hat die
Bundesregierung einen Gesetzentwurf "zur Förderung privater Investitionen und
des Finanzstandorts" (Standortfördergesetz,
BT-Drucks.
21/2507) am
, in den
Bundestag eingebracht. Nach einstündiger Debatte wurde die Vorlage gemeinsam
mit einem Antrag der AfD dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren
Beratung überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf werden Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Finanzstandort Deutschland stärken und vermehrt Wachstumskapital mobilisieren sollen:
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital, insbesondere durch
Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, und
Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die im Betriebsvermögen gehalten werden, wenn diese reinvestiert werden („Roll-Over“);
Möglichkeit englischsprachiger Prospekte nebst Zusammenfassung, dadurch Erleichterung des EU-weiten Vertriebs von Wertpapieren.
Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen insbesondere zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Unternehmen und zur Entbürokratisierung, die im Rahmen von Praxistests und Austauschformaten mit betroffenen Akteuren wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Wirtschaft identifiziert wurden. Bei den Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie stehen Vorgaben im Mittelpunkt, bei denen der bürokratische Aufwand für die Unternehmen nicht mit einem adäquaten Erkenntnisgewinn der Aufsicht korrespondiert, wie die Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der BaFin, die Beschränkung des Erfordernisses, eine Bescheinigung über die Einhaltung der aufsichtlichen Vorgaben für nicht börsennotierte Derivate (OTCDerivate) vorzulegen, auf die unter Risikogesichtspunkten relevanten Unternehmen, sowie die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens.
Als weitere Maßnahme zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs gerade für Wachstumsunternehmen wird die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmen Aktien mit einem geringeren Nennwert als 1 Euro herausgeben können. Hierdurch soll die Aktienkultur weiter gefördert und so der IPO-Markt als Exit-Kanal für Venture Capital weiter gestärkt werden.
Darüber hinaus ist wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs die fristgerechte Umsetzung einer Reihe von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten als Beitrag zur Weiterentwicklung der europäischen Spar- und Investitionsunion.
Quelle: Bundestag online sowie BT-Drucks. 21/2507 (il)
Fundstelle(n):
KAAAK-03565