Bewertung | Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten für Bewertungsstichtage im Jahr 2025 (BMF)
Das BMF hat gemäß § 190 Abs. 4 Satz
4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der
Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekanntgegeben, die
für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 anzuwenden sind ( IV D 4 – S 3225/00006/006/003).
Die Baupreisindizes wurden ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2024; 2021 = 100) ermittelt.
Sie lauten:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr
2010 = 100) | |
Gebäudearten* 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG | Gebäudearten*
5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG |
183,3 | 186,7 |
* Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
NAAAJ-83450