Gesetzgebung | Erste Lesung des Steueränderungsgesetzes 2025 (Bundestag)
Der Bundestag hat am
das
Steueränderungsgesetz
2025 (BT-Drucks.
21/1974) in erster Lesung beraten und anschließend an den
federführenden Finanzausschuss überwiesen.
U.a. folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1. 1.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche.
Durch die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer soll die Entlastung für Fernpendler verstetigt werden.
Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie sollen zudem Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten.
Vorgesehen ist außerdem die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 € beziehungsweise 960 €. Des Weiteren soll künftig E-Sport als gemeinnützig behandelt werden.
Das Gesetz muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, die Zustimmung des Bundesrats ist erforderlich. Dem Vernehmen nach soll das Vorhaben Ende des Jahres verabschiedet werden.
Den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens können Sie in unserem ReformRadar verfolgen. Dort finden Sie u.a. auch Verweise auf weitergehende Literatur und die Gesetzesmaterialien.
Quelle: u.a. Bundestag online (il)
Fundstelle(n):
ZAAAK-01295