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Neuordnung und Anpassung der rechtsberatenden Berufe (BMJV)

Die Bundesregierung will das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe neu strukturieren, vereinheitlichen und verständlicher gestalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung weiterer Vorschriften hat das Kabinett am 17.12.2025 beschlossen. Die geplanten Neuregelungen betreffen vor allem die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern sowie die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung zur Anwaltschaft vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden.

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