Gesetzgebung | Austausch von Informationen zu Plattform-Umsätzen - automatischer Informationsaustausch mit Drittstaaten (BMF)
Das BMF hat am den Referentenentwurf eines
„Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom
zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von
Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt
wurden“ veröffentlicht.
Hintergrund: Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft wurden bei der OECD bereits in 2020 Mustervorschriften für Meldungen von Betreibern digitaler Plattformen (Model Rules for Reporting by Platform Operators – MRDP) erarbeitet, die anschließend auf EU-Ebene durch die DAC7 in die Amtshilferichtlinie eingeflossen sind.
Das am in Kraft getretene Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet in Umsetzung dieser DAC7-Vorgaben Plattformbetreiber zur jährlichen Meldung von Informationen über Umsätze, die von Anbietern über ihre Plattformen erzielt wurden, an das BZSt.
Um künftig auch mit Drittstaaten auf Basis der MRDP gemeldete Informationen zu Plattform-Umsätzen austauschen zu können, hat die Bundesregierung am die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden, (DPI MCAA) unterzeichnet.
Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll die erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften für die Abgabe der nach § 7 Absatz 1 der Vereinbarung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu übermittelnden Notifikation eingeholt werden.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Der Bundestag muss dem Gesetz zustimmen.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NAAAK-12824