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Online-Nachricht - Mittwoch, 25.03.2026

Gesetzgebung | Reform der privaten Altersvorsorge (hib)

Dekorative
		  GrafikDie von den Koalitionsfraktionen Union und SPD geplante Verbesserung der privaten Altersvorsorge ist am Mittwoch im Finanzausschuss des Bundestags noch in entscheidenden Punkten geändert worden. So soll das Vorsorgesparen über einen neu einzurichtenden Staatsfonds ermöglicht werden. Außerdem werden die Förderung für Geringverdiener erhöht, der Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten gesenkt und der Kreis der Begünstigten auf Selbstständige ausgeweitet.

Der Ausschuss stimmte in der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) geleiteten Sitzung dem Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) (BT-Drucks. 21/4088) in der geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion Die Linke lehnte ab, während sich die AfD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten.

Die Koalition will mit dem Gesetzesvorhaben „die private Altersvorsorge revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“. Dazu soll unter anderem ein neues „renditeorientiertes Altersvorsorgedepot“ ohne Garantien dienen. Angeboten werden sollen aber auch Garantieprodukte, bei denen Sparer zwischen 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie bei der Auszahlung wählen können.

Die bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt. So soll die Zulage 50 Prozent der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 Prozent der im Beitragsjahr in einer Höhe von 360,01 Euro bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Damit erhöhe sich insgesamt die maximale Grundzulage auf 540 Euro. Eine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr 100 Prozent beträgt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen.

War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, so wird die Bundesregierung durch die Änderung „ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen“. Das Angebot des öffentlichen Trägers soll als Alternative zu den privat angebotenen Produkten allen Zulageberechtigten zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Begrenzung der Effektivkosten beim Standarddepot auf ein Prozent festgelegt. Bisher vorgesehen waren 1,5 Prozent. Damit werde das Zielbild eines kostengünstigen, attraktiven Angebots bekräftigt und der Verbraucherschutz weiter gestärkt, so die Begründung.

Mit den Änderungen sollen künftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbständig Erwerbstätigen die Möglichkeit erhalten, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Mit der Förderung sollten Selbstständige motiviert werden, zusätzlich zur Basisabsicherung eine ergänzende private Altersvorsorge aufzubauen, zumal ihnen die betriebliche Altersversorgung als steuerlich geförderte Form der zusätzlichen Altersvorsorge nicht zur Verfügung stehe, heißt es in dem Änderungsantrag der Koalition. Auch Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen.

In der Sitzung wurden zwei Oppositionsanträge abgelehnt. Dem Antrag der AfD-Fraktion (BT-Drucks. 21/2830) mit dem Titel „Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen“ stimmte nur die AfD-Fraktion zu, die anderen Fraktionen lehnten ab. Für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 21/3617) mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge - Einfach, sicher, renditestark“ stimmte nur die Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, alle anderen Fraktionen lehnten ab.

Hinweis:

Das Vorhaben muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die 2./3. Lesung im Bundestag ist am vorgesehen, danach muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Wir halten Sie diesbezüglich mit unserem ReformRadar auf dem Laufenden.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 236 (il)

Fundstelle(n):
FAAAK-12844