Gesetzgebung | Entwurf einer Außenprüfungsordnung (ApO)
Das BMF hat am den
Entwurf für eine "Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung -
Außenprüfungsordnung (ApO)" veröffentlicht. Mit der ApO soll die bisherige
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung -
Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) - vom ersetzt
werden.
Hintergrund: Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom (BGBl I, S. 2730) wurden in der AO die gesetzlichen Vorschriften zur Außenprüfung teilweise geändert. Ziel dieser Änderungen war es die Außenprüfung zu beschleunigen. Die neuen oder geänderten Vorschriften wurden in die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung (BpO 2000) eingearbeitet. In dem Zuge wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift neu gegliedert und neu gefasst und in „Außenprüfungsordnung - ApO“ umbenannt.
Neben den erforderlichen Anpassungen an die neue Gesetzeslage werden in der ApO weitere Änderungen vorgenommen, die insbesondere auf eine Beschleunigung der Außenprüfungen gerichtet sind und die die Zusammenarbeit zwischen den Außenprüfungsstellen der Länder und des BZSt verbessern sollen.
Der Entwurf der ApO ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
VAAAK-12681