Gesetzgebung | Neuregelungen im April 2026 (Bundesregierung)
Die Abgabe von Lachgas an
Minderjährige wird verboten. Laptops müssen einen einheitlichen Ladeanschluss
haben. Starke Raucher können auch ohne Symptome zu Lungenkrebsfrüherkennung per
CT. Über diese im April 2026 in Kraft getretene Änderungen informiert die
Bundesregierung.
Minderjährige vor Lachgas und K.O.-Tropfen schützen
Lachgas und sogenannte K.O.-Tropfen sind in Deutschland vielerorts erhältlich. Dadurch können sie leicht missbraucht oder für Straftaten genutzt werden. Ab Mitte April sind Abgabe an sowie Erwerb und Besitz für Minderjähre verboten. Der Vertrieb über den Versandhandel und Automaten wird ebenfalls untersagt.
Weitere Informationen über das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
USB-C-Ladeanschluss für Laptops
Was für Smartphones bereits seit Ende 2024 gilt, tritt nun auch für Laptops in Kraft. Ab dem 28. April müssen in der Europäischen Union angebotene Laptops einen USB-C-Ladeanschluss haben.
Weitere Informationen zu einheitlichen Ladegeräten
Lungenkrebs-Früherkennung
Starke Raucher ab 50 bis einschließlich 75 Jahren können sich auch ohne Krankheitssymptome einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels einer Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen. Bislang waren derartige Untersuchungen an Personen ohne konkreten Krankheitsverdacht wegen der strahlenbedingten Risiken verboten. Mittlerweile haben Studien allerdings belegt, dass der Nutzen der CT-Früherkennungsuntersuchung die strahlenbedingten Risiken für bestimmte Personengruppen überwiegt.
Weitere Informationen zur Lungenkrebsfrüherkennung
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
MAAAK-13108