Gesetzgebung | Entwurf zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (BMJV)
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen
Vermögensabschöpfung soll verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des
Bundesjustizministeriums (BMJV) vor, den die Bundesregierung am
beschlossen hat. Mit dem Gesetz sollen europäische Vorgaben eins-zu-eins in
deutsches Recht umgesetzt werden.
Hintergrund: Der europäische Gesetzgeber hat im Jahr 2024 eine neue Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten erlassen. Die Richtlinie sieht erstmals die Einrichtung von zentralen sog. Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen vor und enthält detaillierte Vorgaben zu deren Aufgaben und Befugnissen. Diese sollen mit dem Gesetzentwurf eins-zu-eins in deutsches Recht umgesetzt werden.
U.a. folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Mit der Änderung des GVG (Artikel 3) sollen die Aufgaben der justiziellen Vermögensabschöpfungsstellen den Staatsanwaltschaften der Länder zugewiesen werden (§ 142c Nr. 1 GVG-E). Dabei sollen die Staatsanwaltschaften insbesondere die Aufgabe übernehmen, grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen. Die Beratungs- und Netzwerkaufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert und den Beamten einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden (§ 143 Abs. 4 Satz 2 i.V. mit § 142c Nr. 2 GVG-E).
Das Bundeskriminalamt soll weiterhin die Aufgabe der polizeilichen Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen (Artikel 2).
Das Bundesamt für Justiz soll die grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung künftig als justizielle Kontaktstelle im Netzwerk der Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen auf Basis des geltenden § 2 Absatz 2 Nummer 3c des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG) unterstützen.
Die neue Richtlinie ist bis zum in nationales Recht umzusetzen. Der Gesetzentwurf soll eine fristgerechte Umsetzung der zwingenden europäischen Vorgaben in deutsches Recht gewährleisten.
Daneben arbeitet das BMJV an grundlegenden Verbesserungen bei den deutschen Regelungen zur Vermögensabschöpfung. Diesen wird mit dem veröffentlichten Gesetzentwurf nicht vorgegriffen. Grundlage hierfür sind die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und der Anfang 2026 beschlossene Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.
Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des BMJV veröffentlicht.
Quelle: u.a. BMJV, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
XAAAK-12624