Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrechtsänderungen durch Art. 2 bis 6 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
Durch die Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates v. zur Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung − DAC8-Richtline ( NWB FAAAJ-95575) − wurde die EU-Amtshilferichtlinie umfangreich geändert und ergänzt. Dies machte Anpassungen des deutschen Steuerrechts bis zum erforderlich.
.
Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz: [i]Melde- und Sorgfaltspflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen Durch Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8-UmsG) v. (BGBl 2025 I Nr. 352) wurde das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) eingeführt.
EU-Amtshilfegesetz: Durch Art. 2 des DAC8-UmsG wurde das EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) geändert. Dies betraf insbesondere die gesetzlichen Begriffsbestimmungen (§ 2 EUAHiG), die Befugnis zur Durchführung von Kontenabrufen (§ 3a EUAHiG), den automatischen Informationsaustausch (§ 7 EUAHiG) und die Verwendungsbefugnis (§ 19 EUAHiG).
Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz: [i]Sorgfalts- und Meldepflichten der Finanzinstitute Die Änderung des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) durch Art. 3 des DAC8-UmsG betraf den Anwendungsbereich (§ 1 FKAustG) und die Begriffsbestimmungen des FKAustG (§ 19 FKAustG), die Meldepflichten der Finanzinstitute (§ 8 FKAustG) sowie die Sorgfaltspflichten bei Neukonten von natürlichen Personen (§ 13 FKAustG) und Rechtsträgern (§ 16 FKAustG).
Abgabenordnung: Mit Art. 4 des DAC8-UmsG wurde die Abgabenordnung (AO) geändert. Dies betraf den Umfang des Datens...