Suchen Barrierefrei
Online-Nachricht - Mittwoch, 25.03.2026

Gesetzgebung | Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte (BMF)

Das BMF hat am den Referentenentwurf eines „Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte“ veröffentlicht.

Hintergrund: In Reaktion auf die Verbreitung moderner Zahlungs- und Investmentmethoden, insbesondere der wachsenden Bedeutung von Kryptowerten, hat die OECD im Auftrag der G20 das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) entwickelt. Dieses beinhaltet neue standardisierte Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen.

Das CARF soll in Bezug auf die Nutzung von Krypto-Finanzprodukten die erforderliche Transparenz im Steuerbereich herstellen, um Steuerhinterziehung zu verhindern und das Steueraufkommen sicherzustellen. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sind verpflichtet – in Deutschland auf Grundlage des Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes vom (BGBl. 2025 I Nr. 352) – an die jeweiligen nationalen Steuerbehörden jährlich Informationen zu im Ausland steuerlich ansässigen Personen zu melden, für die sie Transaktionen mit Kryptowerten durchgeführt haben. Die Informationen sollen automatisch mit den Steuerbehörden der jeweiligen Ansässigkeitsstaaten ausgetauscht werden. Rechtsgrundlage des jährlichen automatischen Informationsaustausches mit Drittstaaten soll die Mehrseitige Vereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement – MCAA) zum CARF sein (CARF MCAA).Deutschland hat das CARF MCAA am unterzeichnet.

Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll das CARF MCAA die erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften für die Abgabe der nach § 7 Abs. 1 CARF MCAA an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu übermittelnden Notifikationen erlangen.

Hinweis:

Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Der Bundestag muss dem Gesetz zustimmen.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
RAAAK-12827