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Gesetzgebung

Gesetzgebungsreformen: Zum Reform Radar
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Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024

Am 5.6.2024 wurde ein 249 Seiten umfassender Regierungsentwurf für das JStG 2024 veröffentlicht. Neben zahlreichen Änderungen technischer bzw. redaktioneller Art, beabsichtigt der Gesetzgeber insbesondere auf Entscheidungen der Gerichte zu reagieren und Regelungslücken zu schließen. Die geplanten Gesetzesänderungen stehen wie in einem JStG üblich in keinem übergeordneten thematischen Zusammenhang und betreffen zahlreiche Gesetze. In der Kabinettsvorlage hat Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits auf ein JStG 2024/II hingewiesen. Nachfolgend werden einige ausgewählte ertragsteuerliche Änderungen angesprochen.

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Die E-Rechnung – von der Pflicht zur Kür

Obwohl im Detail noch unklar ist, wie das nach der ViDA-Initiative der EU-Kommission vorgesehene elektronische Meldesystem aussehen wird, verpflichtet der deutsche Gesetzgeber durch die Neufassung des § 14 UStG mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) im Inland ansässige Unternehmer bei Leistungen an andere Unternehmer eine E-Rechnung zu stellen. Unternehmen und ihre Berater sollten sich daher schnellstmöglich auf die E-Rechnung vorbereiten, da vor allem größere Kunden oder Lieferanten darauf drängen könnten, bereits deutlich vor der gesetzlichen Übergangsfrist, auf die E-Rechnung überzugehen.

Abgabenordnung //

Bekanntgabe von Steuerbescheiden bald auch an Samstagen?

Grundsätzlich gilt der Samstag als Werktag, so etwa nach den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Auch sollte an Samstagen ein Parkticket gelöst werden, wenn die Gebührenpflicht an Werktagen besteht. Jedoch finden sich in unterschiedlichen Rechtsgebieten auch unterschiedliche Regelungen zur Bedeutung des Samstags. Die Abgabenordnung wiederum lässt eine Frist grundsätzlich nicht an einem Samstag enden und verschiebt das Fristende in ihrem § 108 Abs. 3 AO auf den Ablauf des nächsten Werktags. Spätestens seit dem Beschluss des BFH v. 23.9.2003 - IX R 68/98 (BStBl 2003 II S. 875) ist zudem rechtssicher geklärt: Auch eine Bekanntgabe von Steuerbescheiden ist nicht an einem Samstag anzunehmen, wenn die Dreitagesfrist nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO greift.

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Praxishinweise zur Umsetzung der E-Rechnung

Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr steht kurz bevor, sodass Papier- oder PDF-Rechnungen alsbald der Vergangenheit angehören werden. Die E-Rechnung ist zukünftig damit zwingend als standardisiertes Datenformat, basierend auf der Norm EN 16931, auszustellen, zu übermitteln und zu empfangen. EDI-Rechnungen oder hybride Rechnungsformate (z. B. ZUGFeRD) werden nach dem Wachstumschancengesetz jedoch weiterhin zulässig bleiben, sofern diese mit der Norm EN 16931 kompatibel sind.

Editorial //

Jahressteuergesetz 2024 auf dem Weg

Nach den Darstellungen des Erzbistums Paderborn wurden zu Pfingsten die Jünger vom Heiligen Geist erfüllt und besaßen fortan die Fähigkeit, in allen Sprachen der Welt zu sprechen. Unklar ist, ob das BMF eine ähnliche Intention verfolgte, als es kurz vor Beginn der Pfingstfeiertage den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 am Freitag, 17.5.2024, veröffentlichte. Jedenfalls konnte sich so das Wissen eher in aller Ruhe über die Pfingsttage verbreiten. Der Entwurf umfasst 243 Seiten und enthält in klassischer Manier den fachlich gebotenen Gesetzgebungsbedarf u. a. infolge des EU-Rechts, der EuGH-Rechtsprechung sowie der Rechtsprechung des BVerfG und des BFH. Insgesamt dürften die angedachten Änderungen damit eher unpolitisch sein. Bei genauer Betrachtung fällt dann auch auf, dass hier ein klassisches Jahressteuergesetz auf dem Tisch liegt, welches wohl bewusst nicht mit politisch angedachten steuerlichen Änderungen angereicht ist. Nach derzeitiger Planung soll der Entwurf am 5. oder 12.6. in das Kabinett eingebracht werden. Der parlamentarische Abschluss ist damit erst nach der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen.

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Die E-Rechnung kommt

Mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde die Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Deutschland beschlossen. Die Neufassung des § 14 UStG sieht demnach im Kern vor, dass für im Inland steuerpflichtige Umsätze zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich spätestens ab dem 1.1.2027 elektronische Rechnungen verwendet werden müssen, u. a. auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger.

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Das Wachstumschancengesetz nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Am 27.3.2024 wurde das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verkündet (BGBl 2024 I Nr. 108). Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wenn auch mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. fünf Monaten nun doch noch abgeschlossen werden.

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Update zur Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG

Die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung sind mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007 in das EStG aufgenommen worden. Ziel der Regelung des § 34a EStG ist die Angleichung der Belastung thesaurierter Gewinne von Personen- und Kapitalgesellschaften. Dazu werden auf Antrag nicht entnommene Gewinne mit 28,25 % zuzüglich Zuschlagsteuern belastet, wohingegen spätere Entnahmen einer Steuerbelastung von 25 % zuzüglich Zuschlagsteuern unterliegen.

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