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BBK Nr. 21 vom

EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Zwischen Bürokratie und Gerechtigkeit

Handlungsempfehlungen für die Praxis

Dr. Julia Vollmer und Dr. Christian Metz

Im Dezember 2022 haben sich das EU-Parlament und der Ministerrat auf neue Vorschriften zur Lohntransparenz geeinigt, die die EU-Kommission zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles vorgeschlagen hatte. Die dreijährige Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EUPTD) begann im Juni 2023 und endet im Juni 2026. In Deutschland hat eine entsprechende Kommission im Juli 2025 die Arbeit aufgenommen. Aufgrund der umfassenden neuen Vorgaben sollten sich Unternehmen frühzeitig auf die neuen Transparenz- und Offenlegungspflichten vorbereiten.

Kernaussagen
  • Die Entgelttransparenzrichtlinie der EU ist bis zum in nationales Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen. Es bestehen deutliche Unterschiede zum aktuellen deutschen Entgelttransparenzgesetz.

  • Kerninhalte der Richtlinie sind ein individueller Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer zur durchschnittlichen Entgelthöhe, Berichtspflichten über das Lohngefälle sowie die Bereitstellung von Gehaltsinformationen vor einem Vorstellungsgespräch. Zudem ist in der Richtlinie ein umfassender Schadensersatzanspruch verankert.

  • Die Berichtspflichten zum Lohngefälle sind gestaffelt nach Unternehmensgröße. Während die ...

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