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IWB Nr. 14 vom

Internationale Streitbeilegungsverfahren (Verständigungsverfahren, Gegenberichtigung und Schiedsverfahren)

Dr. Noemi Strotkemper

Das Multilaterale Instrument (MLI) ist bisher nur für die deutschen DBA mit Frankreich, Griechenland, Kroatien, Malta, der Slowakei, Spanien und Ungarn erstmals ab dem anzuwenden. Dieser Stichtag gilt auch für die Anwendung der Regelung zu Verständigungsverfahren in Art. 16 MLI. Die Regelungen zu obligatorischen Schiedsverfahren nach Art. 18 ff. MLI betreffen allein die DBA mit Griechenland, Malta, Spanien und Ungarn und sind bereits seit dem anzuwenden. Im Verhältnis zu Tschechien und Japan beginnt die Anwendung des MLI zum . Zwar waren beide DBA Bestandteil des BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes. Die Notifizierung dieser beiden DBA gegenüber der OECD wurde erst am nachgeholt.

I. Anwendungshilfen des BMF durch synthetisierte Texte zu den sieben anwendbaren DBA

Inzwischen hat das BMF die synthetisierten Synopsen zu den DBA zu den vom MLI erfassten DBA veröffentlicht. Dabei handelt es sich im Einzelnen jeweils um eine synthetisierte Abkommensfassung für das DBA mit Frankreich, Griechenland, Japan, Kroatien, Malta, der Slowakei, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Die synthetisierten Texte entsprechen den von der OECD entwickelten Vorgab...

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