NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
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Inhaltsverzeichnis | |||||
A. | Begriff | 1 | |||
B. | Einkommensteuer/Körperschaftsteuer | 2 | |||
I. | Das Damnum in der Handelsbilanz | 2 | |||
II. | Das Damnum in der Steuerbilanz | 3 | |||
1. | 3 | ||||
2. | Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens | 6 | |||
a) | Fälligkeitsdarlehen | 6 | |||
b) | Tilgungsdarlehen mit gleichmäßigen Tilgungsraten | 7 | |||
c) | Annuitätsdarlehen | 7 | |||
3. | Behandlung des Damnums im Falle der Ermittlung der Einkünfte nach dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten | 8 | |||
C. | Gewerbesteuer | 12 |
A. Begriff
Ein Damnum (weitere Bezeichnungen: Agio, Abgeld, Disagio, Abschluss-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühr) ist eine vom Darlehensgeber vom Darlehensbetrag einbehaltene Vorauszahlung eines Teils der Darlehenszinsen. § 250 Abs. 3 HGB spricht insoweit von einem Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Rückzahlungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit. Es wird bei Darlehensverträgen vom den Parteien vereinbart, so dass der Schuldner eine größere Summe zurückzahlen muss, als er erhalten hat. Das Damnum als Differenz zwischen Verfügungsbetrag und Nennbetrag stellt eine Vergütung für die Hingabe des Kapitals dar. Ursprünglich wurde dieser Unterschiedsbetrag nur bei Hypothekendarlehen als Damnu...