SGB VII § 171
Sechstes Kapitel: Aufbringung der Mittel
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Fünfter Unterabschnitt: Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen [1]
§ 171 Mittel der Unfallversicherungsträger [2]
Die Mittel der Unfallversicherungsträger umfassen die Betriebsmittel, die Rücklage und das Verwaltungsvermögen.
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PAAAD-24705