NWB Kommentar Bilanzierung
13. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 267 Umschreibung der Größenklassen
Bonnecke, Plädoyer für mehr „substance over form“ bei der Behandlung von Leiharbeitskräften in der handelsrechtlichen Rechnungslegung, StuB 2022 S. 137; Hargarten/Claßen, Praxisfragen zur handelsrechtlichen Größenklassifizierung, BB 2020 S. 299; Lehwald, Die Zahl der Beschäftigten als Abgrenzungsmerkmal, BB 1981 S. 2107; Nemet/Zilch, Zweifelsfragen bei der Größenklassenklassifizierung gemäß § 267 HGB, WPg 2016 S. 843; Petersen/Zwirner, Die Unternehmensberichterstattung im Lichte des BilMoG – Veränderte Publizitätsregelungen, StuB 2007 S. 889; Veit, Zur Bedeutung formeller Bilanzpolitik, DB 1994 S. 2509; Roß, Zu den Auswirkungen des Einsatzes von Leiharbeitnehmern auf die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer sowie den Ausweis in der GuV beim Entleiher, DB 2016 S. 2853.
I. Überblick
1 Abhängig von der Größe einer Kapitalgesellschaft kann diese
Bilanz, GuV und Anhang in verkürzter Form aufstellen (§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276 und 288 HGB),
auf einen Lagebericht verzichten (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB),
latente Steuern nicht ansetzen (§ 274a Nr. 5 HGB) sowie
weitere Erleichterungen bei der Prüfung und Offenlegung in Anspruch nehmen.
§ 267 HGB definiert die Größenklassen und damit die tatbestandlichen Voraussetzungen für...