IAS 19 168
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ansatz
168
Setzt ein Unternehmen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an, muss es unter Umständen auch eine Ergänzung des Plans oder eine Kürzung anderer Leistungen an Arbeitnehmer bilanzieren (siehe Paragraph 103).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAJ-50003