IAS 19 105
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verlust aus der Abgeltung
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
105
Eine Plankürzung liegt vor, wenn ein Unternehmen die Anzahl der durch einen Plan erfassten Arbeitnehmer erheblich verringert. Eine Plankürzung kann die Folge eines einzelnen Ereignisses wie einer Betriebsschließung, der Aufgabe eines Geschäftsbereichs oder einer Beendigung oder Aussetzung eines Plans sein.
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FAAAJ-50003