IFRS 4 20O

Erfassung und Bewertung

Vorübergehende Befreiung von IFRS 9 [1]

Vorübergehende Befreiung von speziellen Vorschriften des IAS 28 [2]

20O [3]

Nach den Paragraphen 35-36 des IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen muss ein Unternehmen bei der Anwendung der Equity-Methode nach einheitlichen Rechnungslegungsmethoden verfahren. Für Geschäftsjahre, die vor dem beginnen, darf das Unternehmen jedoch die einschlägigen Rechnungslegungsmethoden des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens beibehalten, ist aber nicht dazu verpflichtet, d. h.

(a)

das Unternehmen wendet entweder IFRS 9 an, während das assoziierte Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen die vorübergehende Befreiung von IFRS 9 in Anspruch nimmt oder

(b)

das Unternehmen nimmt die vorübergehende Befreiung von IFRS 9 in Anspruch, während das assoziierte Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen IFRS 9 anwendet.

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JAAAD-10885

1Anm. d. Red.: Überschrift eingefügt gem. VO v. (ABl EU Nr. L 291 S. 72) mit Wirkung v. 29. 11. 2017.

2Anm. d. Red.: Überschrift eingefügt gem. VO v. (ABl EU Nr. L 291 S. 72) mit Wirkung v. 29. 11. 2017.

3Anm. d. Red.: Paragraph 20O i. d. F. der VO v. 15.12.2020 (ABl L Nr. 425 S. 10) mit Wirkung v. 5.1.2020.