IFRS 4 50

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

50 [1]

Durch die im August 2020 herausgegebene Verlautbarung Reform der Referenzzinsätze - Phase 2, mit der IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 geändert wurden, wurden die Paragraphen 20R-20S und Paragraph 51 eingefügt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf ein früheres Geschäftsjahr an, hat es dies anzugeben. Soweit in Paragraph 51 nicht anders festgelegt, sind diese Änderungen gemäß IAS 8 rückwirkend anzuwenden.

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JAAAD-10885

1Anm. d. Red.: Paragraph 50 eingefügt gem. VO v. 13.1.2021 (ABl Nr. L 11 S. 7) mit Wirkung v. 3.2.2021.