IFRS 4 2

Anwendungsbereich

2

Dieser IFRS ist von einem Unternehmen anzuwenden auf:

(a)

Versicherungsverträge (einschließlich Rückversicherungsverträge), die es im Bestand hält und Rückversicherungsverträge, die es nimmt;

(b)

Finanzinstrumente mit einer ermessensabhängigen Überschussbeteiligung, die es im Bestand hält (siehe Paragraph 35). IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben verlangt Angaben zu Finanzinstrumenten, einschließlich der Finanzinstrumente, die solche Rechte beinhalten.

Fundstelle(n):
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JAAAD-10885